Der Jugendhilfeausschuss empfahl dem Rat der Stadt Eschweiler einstimmig die als Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage Nummer 016/20 beigefügten „Richtlinien der Stadt Eschweiler zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit“ rückwirkend zum 01.01.2020 mit nachfolgender Änderung der Ziffer 1.2, Absatz 5 zu beschließen:

 

„Nehmen 2 oder mehr Kinder einer Familie teil, so erhält der Träger für jeden dieser Teilnehmer den doppelten Zuschuss. Mit dieser Förderung sollen Familien mit mehreren Kindern gezielt entlastet werden. Als Kinder einer Familie gelten neben den leiblichen Kindern, auch

 

·         Pflegekinder,

·         Stiefgeschwister,

·         Halbgeschwister,

·         Adoptionsgeschwister.

 

Der Teilnehmerbeitrag ist durch den Antragssteller mindestens in Höhe des erhöhten Zuschusses für die Kinder einer Familie beitragsmindernd zu erheben.“