Beschluss: einstimmig zugestimmt

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans 300 – Nördlich Elektrowerk – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.


Herr RM Göbbels fragte nach, ob es nicht doch Hoffnung gäbe, dass hier ein direkter Anschluss an die B264 geschaffen würde.

Dies musste Herr TB Gödde mit Bedauern zurzeit verneinen.

 


Der nachstehende Beschluss wurde einstimmig gefasst: