Sitzung: 05.03.2020 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1
Vorlage: 212/19
I.
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage
abgewogen (Anlage 1).
II.
Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage
2).
III.
Der Entwurf des Bebauungsplans 298 – Westlich
Vöckelsberg – (Anlagen 3.1 und 3.2) mit Begründung einschließlich
Umweltbericht (Anlage 4) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung
beschlossen.
Bei einer Gegenstimme (Bündnis 90/Die Grünen) stimmte der Ausschuss mit Mehrheit von 18 Stimmen (SPD, CDU, FDP, UWG, Fraktion Die Linke/Piratenpartei) dem nachstehenden Beschluss zu: