I.           Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

II.         Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).

 

III.        Der Entwurf des Bebauungsplans 298 – Westlich Vöckelsberg – (Anlagen 3.1 und 3.2) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 4) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung beschlossen.

 


Bei einer Gegenstimme (Bündnis 90/Die Grünen) stimmte der Ausschuss mit Mehrheit von 18 Stimmen (SPD, CDU, FDP, UWG, Fraktion Die Linke/Piratenpartei) dem nachstehenden Beschluss zu: