I.           Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit werden gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

II.         Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).

 

III.       Der Entwurf des Bebauungsplans 296 - Merzbrücker Straße / Am Golfplatz - (Anlagen 4 und 5) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler zum Zweck der öffentlichen Auslegung beschlossen.

 

 


Herr RM Widell betonte, hier seien seinerzeit die städt. Planungen besser gewesen, hier würde rein ökonomisch geplant.

Herr skE Leusch zeigte sich enttäuscht, dass hier ein Neubaugebiet ohne BHKW geplant werde.

 

Herr TB Gödde erwiderte, dass die Stadt bei privaten Entwicklungen in der Frage eines BHKW wenig Einfluss habe. Da sich die Vermarktungssituation geändert habe, gehe die Stadt von einer schnellen Umsetzung des ganzen Gebietes in einem Bauabschnitt aus.


Bei 2 Gegenstimmen (Bündnis 90/Die GRÜNEN und Fraktion Die Linke/Die Piraten) wurde der nachfolgende Beschluss mit 17 Ja-Stimmen (SPD, CDU, FDP, UWG) gefasst: