I.                     Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

II.                   Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

III.                 Die 13. Änderung des Flächennutzungsplans – Östlich Hehlrath – (Anlage 2) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 3) wird beschlossen.

 

 

 

 

Pause: 19.05 Uhr bis 19.12 Uhr

 


Herr RM Widell  betonte, er sähe hier noch ein Problem mit dem dort herrschenden Schleichverkehr.

Herr RM Göbbels zeigte sich sehr froh, dass es hier nun endlich voran gehe.


Der nachstehende Beschluss wurde einstimmig gefasst: