Nachtrag: 21.11.2019

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Fortschreibung der Kommunalen Pflegeplanung für die StädteRegion Aachen sowie die verbindliche Bedarfsplanung für die vollstationären Pflegeeinrichtungen 2020 - 2022 nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW wurden vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.

 


Beigeordneter und Stadtkämmerer Kaever erläuterte, dass die Verwaltungsvorlage dem Ausschuss erst nach der ersten Behandlung auf städteregionaler Ebene bereitgestellt werden konnte.

 

RM Löhmann bat darum, dass sich der Ausschuss in der ersten Sitzung 2020 mit der Thematik der Plätze in der Kurzzeitpflege beschäftigt.