Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Rat der Stadt Eschweiler nahm entsprechend § 83 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der derzeitigen Fassung die in der Zeit vom 01.01.2019 bis 13.11.2019 genehmigten unerheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen/  Auszahlungen - gemäß Anlage I zur Verwaltungsvorlage - zur Kenntnis.