Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 51

Die als Anlage 1  zur Verwaltungsvorlage beigefügte 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Eschweiler vom 18.12.2018 wird beschlossen.

 

Der Beschlussfassung liegt die Gebührenkalkulation vom 14.11.2019 für den Gebührenhaushalt Abfallwirtschaft für die Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2020 (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage) zugrunde.


Beigeordneter Kaever erläuterte auf Nachfrage von RM Spies, dass keine Gebührenreduzierung vorgesehen sei, da zwar die Mehrwertsteuer auf die Sammlungs- und Transportkosten weggefallen sei, jedoch dies durch eine Steigerung in den Personalkosten bei den Sammlungs- und Transportleistungen kompensiert werde.


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: