Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 51

Die als Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage beigefügte 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Eschweiler vom 13.12.2017 wird beschlossen.

 

Bei der Beschlussfassung lag die Gebührenkalkulation vom 12.11.2019 für den Gebührenhaushalt –Entwässerung und Abwasserbeseitigung- der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2020 vor (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage).

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: