I.                     Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit werden gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

II.                   Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).

 

III.                 Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans - Sportplatz Nothberg - (Anlage 3) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 4) wird gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler zum Zweck der öffentlichen Auslegung beschlossen.

 

 

 


Herr skE Leusch gab den Hinweis, die Verwaltung solle bei der Energieversorgung doch die Kraft-Wärme-Kopplung bei allen neuen Baugebieten berücksichtigen. Herr TB Gödde wies daraufhin, dass es sich hier um ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren handele, sagte aber zu, den Hinweis im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens aufzugreifen.

 

Herr RM Widell erläuterte, er würde gegen den Beschluss  stimmen; die Stadt käme ihren eigenen Nachhaltigkeitsmaßstäben nicht nach.

 

Auf Nachfrage von Herrn RM Schlenter gab Herr TB Gödde an, dass der nächste Schritt im Bebauungsplanverfahren für 2020 vorgesehen sei.

 

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss stimmte bei einer Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) mit Mehrheit von 18 Stimmen dem folgenden Beschluss zu: