Beschluss: einstimmig zugestimmt

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen und die Stadtverwaltung mit der Veröffentlichung des Entwurfes beauftragt.


Herr skB Lutter erkundigte sich, wieso Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des LANUV NRW im Lärmaktionsplan vorhanden seien und warum keine prüfbare Version vorliege.

Herr Venherm erläuterte, dass das Berechnungsmodell sehr aufwendig sei und daher das Land NRW die Ergebnisse aller Auswertungen online zur Verfügung stellen würde.

Jedoch zeige die online-Version einige Unstimmigkeiten und der Bitte der Stadt Zugriff auf ein Korrekturtool zu erhalten sei man über ein halbes Jahr nicht nachgekommen. Die Stadt selber habe leider nicht die Möglichkeiten entsprechende umfassende Berechnungen vorzunehmen.

 

In der weiteren Diskussion herrschte Konsens, dass die vorliegenden Ergebnisse nicht immer der Realität entsprächen und es sehr bedauerlich sei, dass die Stadt keine Möglichkeit habe, hier mehr Einfluss zu nehmen und die Daten zu korrigieren bzw. zu überprüfen.

 

Herr Vogelheim erläuterte abschließend, die Lärmaktionsplanung diene dazu, Umgebungslärm vorrangig an jenen Orten zu reduzieren, wo die Geräuschbelastung ein gesundheitsschädigendes Ausmaß erreicht habe. Hier müssen die jeweiligen Baulastträger tätig werden.

 

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss stimmte dem nachstehenden Beschlussentwurf einstimmig zu: