I.        Die Änderung des Geltungsbereiches des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 9 - An Velau - gemäß der in der Anlage 1, rechte Seite dargestellten Abgrenzung wird beschlossen.

II.      Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 2 a) abgewogen.

III.    Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 2 b) abgewogen.

IV.    Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 9 - An Velau - (Anlage 3) mit Begründung (Anlage 4 a) einschließlich Umweltbericht (Anlage 4 b) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


Herr RM Schlenter erkundigte sich, ob die Anmerkungen der Bürger bezüglich der Entwässerung berücksichtigt worden seien.

Herr TB Gödde erwiderte, dass die Grenze zu dem Gewässerrandstreifen entsprechend verschoben worden sei.

 

Auf Nachfrage von Herrn RM Göbbels, ob es zu Problemen kommen könne aufgrund der Nähe zur Landesstraße L 240, erwiderte Herr TB Gödde hier hätten bereits Gespräche mit Straßen NRW stattgefunden.

 

 

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss stimmte dem Beschlussentwurf einstimmig zu: