Beschluss: einstimmig zugestimmt

Ratsmitglied Berndt schlug vor, den Zuschussbetrag in Höhe von 410,00 € bei der Alternative B) auf 469,71 € entsprechend des Zuschusses bei Alternative A) zu erhöhen.

 

Die sachkundige Bürgerin Frau Bömeke stimmt dem Ratsmitglied Berndt zu.

 

Ratsmitglied Löhmann stellte den Antrag, den Zuschussbetrag bei der Alternative B) in Höhe von 410,00 € auf 469,71 € zu erhöhen.

 

Ratsmitglied Graff fragte, ob man die Definition der Sachgesamtheit erweitern oder weglassen könne.

 

Frau Seeger erläuterte, dass sich die Definition der Sachgesamtheit aus der Kameralistik ergebe. Es sei wichtig einen Mindestwert der Förderung festzulegen. Ziffer 10.3 der Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung stelle dem Kulturausschuss frei, über weitere Zuschüsse zu entscheiden, entgegen dem Vorschlag der Verwaltung beziehungsweise über die Richtlinien hinaus. Insofern schlug Sie vor, die Formulierung in den Richtlinien beizubehalten.

 

Ratsmitglied Berndt fragte, welche Voraussetzungen Vereine erfüllen müssen, um als Kulturvereine anerkannt zu werden.

 

Frau Seeger erklärte, dass die Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung einen Absatz enthalten, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Um in die Liste der Kulturvereine aufgenommen zu werden, müsse der Verein einen Antrag stellen, worüber der Kulturausschuss letztendlich entscheide.

 

Ratsmitglied Göbbels gab an, dass die Erhöhung des Zuschuss bei der Alternative B) vertretbar sei, da es sich um lediglich 59,71 € handle.

 

Der Kulturausschuss beschloss einstimmig folgenden Beschluss:

 

„Dem Orchester Freiwillige Feuerwehr Stadt Eschweiler e.V. wird ein Zuschuss in Höhe von 469,71 €, gemäß dem Antrag auf Erhöhung des Zuschuss im Kulturausschuss, nach Ziffer 10.3 der „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ gewährt.