Ratsmitglied Berndt
schlug vor, den Zuschussbetrag in Höhe von 410,00 € bei der Alternative B) auf
469,71 € entsprechend des Zuschusses bei Alternative A) zu erhöhen.
Die sachkundige
Bürgerin Frau Bömeke stimmt dem Ratsmitglied Berndt zu.
Ratsmitglied Löhmann
stellte den Antrag, den Zuschussbetrag bei der Alternative B) in Höhe von
410,00 € auf 469,71 € zu erhöhen.
Ratsmitglied Graff
fragte, ob man die Definition der Sachgesamtheit erweitern oder weglassen
könne.
Frau Seeger
erläuterte, dass sich die Definition der Sachgesamtheit aus der Kameralistik
ergebe. Es sei wichtig einen Mindestwert der Förderung festzulegen. Ziffer 10.3
der Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur
Kulturförderung stelle dem Kulturausschuss frei, über weitere Zuschüsse zu
entscheiden, entgegen dem Vorschlag der Verwaltung beziehungsweise über die
Richtlinien hinaus. Insofern schlug Sie vor, die Formulierung in den
Richtlinien beizubehalten.
Ratsmitglied Berndt
fragte, welche Voraussetzungen Vereine erfüllen müssen, um als Kulturvereine
anerkannt zu werden.
Frau Seeger
erklärte, dass die Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von
Zuschüssen zur Kulturförderung einen Absatz enthalten, welche Voraussetzungen
erfüllt sein müssen. Um in die Liste der Kulturvereine aufgenommen zu werden,
müsse der Verein einen Antrag stellen, worüber der Kulturausschuss letztendlich
entscheide.
Ratsmitglied Göbbels
gab an, dass die Erhöhung des Zuschuss bei der Alternative B) vertretbar sei,
da es sich um lediglich 59,71 € handle.
Der Kulturausschuss
beschloss einstimmig folgenden Beschluss:
„Dem Orchester
Freiwillige Feuerwehr Stadt Eschweiler e.V. wird ein Zuschuss in Höhe von
469,71 €, gemäß dem Antrag auf Erhöhung des Zuschuss im Kulturausschuss, nach Ziffer
10.3 der „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen
zur Kulturförderung“ gewährt.