Behandlung von Einwendungen gegen die Haushaltssatzung

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2020 ist ortsüblich und zwar im Amtsblatt der Stadt Eschweiler, 35. Jahrgang, in der Ausgabe Nr. 15, vom 01. Oktober 2020, bekannt gemacht worden.

 

Ein entsprechender Hinweis sowie darüber hinausgehend umfangreiche Informationen über das Haushaltsplanverfahren 2020 wurden ebenfalls über die Homepage der Stadt Eschweiler zur Verfügung gestellt.

 

In der Zeit vom 01. Oktober bis einschließlich 08. November 2019 lag der Entwurf des Haushaltsplanes 2020 während der allgemeinen Sprechzeiten bei der Dienststelle „Finanzbuchhaltung“ im Rathaus zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Einwendungen konnten seitdem von Einwohnern und Abgabepflichtigen schriftlich eingereicht oder dort zur Niederschrift erklärt werden.

 

Weder Einwohner noch Abgabepflichtige haben von ihrem Einwendungsrecht Gebrauch gemacht.

 

 

Losgelöst von diesem formellen Bekanntmachungs- und Einwendungsverfahren wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2020 am 26. September 2019 der IHK - Industrie- und Handelskammer Aachen im Rahmen des Dialogprozesses zwischen der IHK Aachen und der Stadt Eschweiler zu den finanz- und haushaltswirtschaftlichen Entwicklungen der Stadt zugeleitet. Die IHK Aachen hat ihrerseits mit Schreiben vom 13. November 2019 gegenüber dem Bürgermeister eine Stellungnahme zur Haushaltssatzung 2020 abgegeben, die ebenfalls den Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen von der IHK unmittelbar zur Kenntnis gebracht und den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage zur Verfügung gestellt wurde.