Sitzung: 19.11.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Mündlicher
Bericht des Stadtkämmerers zu den Haushaltsplanberatungen im
Jugendhilfeausschuss
Gemäß
§ 71 Absatz 3 Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz - in
Verbindung mit den §§ 6 der Zuständigkeitsordnung sowie der Satzung für das Jugendamt
der Stadt Eschweiler steht dem Jugendhilfeausschuss ein Beschlussrecht in
Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel
zu und er übt das Recht zur Vorberatung des Haushaltes für den Bereich der
Jugendhilfe aus.
Der
Jugendhilfeausschuss der Stadt Eschweiler hat daher in seiner Sitzung am 14.
November 2019 den Entwurf des Jugendhilfeetats für das Haushaltsjahr 2020 für
die Produkte
·
Unterhaltsvorschussleistungen
·
Förderung von
Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege
·
Kinder- und
Jugendförderung
·
Hilfe für junge
Menschen und ihre Familien
·
Öffentliches Grün
– Teilbereich Kinderspielplätze
einschließlich
der mit Verwaltungsvorlage Nr. 337/19 vom 30. Oktober 2019 hierzu
verwaltungsseitig eingebrachten Veränderungslisten beraten.
Dem
Ausschuss lagen im Rahmen der Etatberatungen ferner schriftliche
Änderungsanträge der Stadtratsfraktionen von SPD, CDU, FDP, UWG sowie Bündnis
90/Die Grünen, die Bestandteile des heutigen Paketes der Änderungsanträge der
Stadtratsfraktionen im Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe -
sowie im Produktbereich 13 - Natur- und Landschaftspflege - sind, vor.
Der
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion
·
Einführung eines
dritten beitragsfreien Kindergartenjahres ab 2020/2021
wurde
mehrheitlich beschlossen. Der Antrag der Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die
Grünen, die für Beitragsbefreiung eingeplanten Haushaltsmittel in einer anderen
Verteilungsstruktur als Entlastung einzusetzen, fand damit seine Erledigung.
Der
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion
·
Intensivierung
von Maßnahmen gegen Antisemitismus und Rassismus
wurde
als Arbeitsauftrag an das Jugendamt einstimmig beschlossen.
Der
Antrag der CDU-Stadtratsfraktion
·
Bereitstellung
von jährlich 200 T€ zur Verbesserung der Personalausstattung beim Ausbau
erweiterter Betreuungszeiten sowie bei Überbelegungen in den
Kindertageseinrichtungen
wurde
mit Hinweis auf die bereits im Haushaltsentwurf 2020 ff. hierfür eingeplanten
Finanzmittel sowie mit Blick auf die für diesen Zweck darüber hinaus im Rahmen
der Novellierung des KIBIZ-Gesetzes noch zu erwartenden Zuwendungen des Landes
NRW mehrheitlich abgelehnt.
Die
Anträge der Stadtratsfraktionen von CDU, FDP und UWG zur
·
Bereitstellung
zusätzlicher Haushaltsmittel für die Ausstattung städtischer Spielplätze mit
Spielgeräten
wurden
im Sinne einer Intensivierung der Spielplatzausstattung mit inklusiven
Spielgeräten, d.h. mit Spielgeräten, die von behinderten und nichtbehinderten
Kindern- und Jugendlichen gemeinsam genutzt werden können, einvernehmlich
diskutiert. Der JHA hat alsdann einstimmig beschlossen, mit der
Schwerpunktsetzung „inklusive Spielgeräte“ den investiven Haushaltsansatz beim
Sachkonto „Spielgeräte städt. Spielplätze“ ab dem Haushaltsjahr 2020 von 50 T€
um jährlich 20 T€ auf 70 T€ zu erhöhen.
Dem
Antrag UWG-Stadtratsfraktion
·
Ausweitung der im
Jahr 2018 begonnen Ferienmaßnahme „Zirkusprojekt“ des Jugendamtes
wurde
mit der zusätzlichen Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 5 T€ ab
dem Haushaltsjahr 2020 einstimmig entsprochen.
Der
Jugendhilfeausschuss hat alsdann unter Einbezug der vorgenannten
Einzelbeschlüsse dem Entwurf des Jugendhilfeetats 2020 ff. einstimmig
zugestimmt.
Mündlicher Bericht des
Stadtkämmerers zu den Haushaltsplanberatungen im Integrationsrat
Der
Integrationsrat hat sich auf Grundlage von § 11 Absatz 2 der
Zuständigkeitsverordnung für den Rat und seine Gremien in seiner Sitzung am 12.
November 2019 mit dem Entwurf des Haushaltsplans 2020 beratend beschäftigt.
Der
Integrationsrat stellt hierzu positiv fest, dass die im Produkt „Integration
von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“ im Jahr 2019 vorgenommene
Ansatzerhöhung beim Sachkonto „Aufwendungen Veranstaltungen“ sowohl im Entwurf
des Haushaltsplanes für 2020 fortgeführt, als auch über den gesamten Zeitraum
der mittelfristigen Finanzplanung auf dem erreichten Niveau verstetigt wird, so
dass die Durchführung von Aktivitäten des Integrationsrates dauerhaft gesichert
ist.
Ansonsten unterbreitet der Integrationsrat keine haushaltsrelevanten Änderungsanträge.