Mündlicher Bericht des Stadtkämmerers zu den Haushaltsplanberatungen im Jugendhilfeausschuss

 

 

Gemäß § 71 Absatz 3 Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz - in Verbindung mit den §§ 6 der Zuständigkeitsordnung sowie der Satzung für das Jugendamt der Stadt Eschweiler steht dem Jugendhilfeausschuss ein Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel zu und er übt das Recht zur Vorberatung des Haushaltes für den Bereich der Jugendhilfe aus.

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eschweiler hat daher in seiner Sitzung am 14. November 2019 den Entwurf des Jugendhilfeetats für das Haushaltsjahr 2020 für die Produkte

 

·        Unterhaltsvorschussleistungen

·        Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

·        Kinder- und Jugendförderung

·        Hilfe für junge Menschen und ihre Familien

·        Öffentliches Grün – Teilbereich Kinderspielplätze

 

einschließlich der mit Verwaltungsvorlage Nr. 337/19 vom 30. Oktober 2019 hierzu verwaltungsseitig eingebrachten Veränderungslisten beraten.

 

Dem Ausschuss lagen im Rahmen der Etatberatungen ferner schriftliche Änderungsanträge der Stadtratsfraktionen von SPD, CDU, FDP, UWG sowie Bündnis 90/Die Grünen, die Bestandteile des heutigen Paketes der Änderungsanträge der Stadtratsfraktionen im Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe - sowie im Produktbereich 13 - Natur- und Landschaftspflege - sind, vor.

 

Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion

 

·        Einführung eines dritten beitragsfreien Kindergartenjahres ab 2020/2021

 

wurde mehrheitlich beschlossen. Der Antrag der Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, die für Beitragsbefreiung eingeplanten Haushaltsmittel in einer anderen Verteilungsstruktur als Entlastung einzusetzen, fand damit seine Erledigung.

 

Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion

 

·        Intensivierung von Maßnahmen gegen Antisemitismus und Rassismus

 

wurde als Arbeitsauftrag an das Jugendamt einstimmig beschlossen.

 


 

Der Antrag der CDU-Stadtratsfraktion

 

·        Bereitstellung von jährlich 200 T€ zur Verbesserung der Personalausstattung beim Ausbau erweiterter Betreuungszeiten sowie bei Überbelegungen in den Kindertageseinrichtungen

 

wurde mit Hinweis auf die bereits im Haushaltsentwurf 2020 ff. hierfür eingeplanten Finanzmittel sowie mit Blick auf die für diesen Zweck darüber hinaus im Rahmen der Novellierung des KIBIZ-Gesetzes noch zu erwartenden Zuwendungen des Landes NRW mehrheitlich abgelehnt.

 

Die Anträge der Stadtratsfraktionen von CDU, FDP und UWG zur

 

·        Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für die Ausstattung städtischer Spielplätze mit Spielgeräten

 

wurden im Sinne einer Intensivierung der Spielplatzausstattung mit inklusiven Spielgeräten, d.h. mit Spielgeräten, die von behinderten und nichtbehinderten Kindern- und Jugendlichen gemeinsam genutzt werden können, einvernehmlich diskutiert. Der JHA hat alsdann einstimmig beschlossen, mit der Schwerpunktsetzung „inklusive Spielgeräte“ den investiven Haushaltsansatz beim Sachkonto „Spielgeräte städt. Spielplätze“ ab dem Haushaltsjahr 2020 von 50 T€ um jährlich 20 T€ auf 70 T€ zu erhöhen.

 

Dem Antrag UWG-Stadtratsfraktion

 

·        Ausweitung der im Jahr 2018 begonnen Ferienmaßnahme „Zirkusprojekt“ des Jugendamtes

 

wurde mit der zusätzlichen Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 5 T€ ab dem Haushaltsjahr 2020 einstimmig entsprochen.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat alsdann unter Einbezug der vorgenannten Einzelbeschlüsse dem Entwurf des Jugendhilfeetats 2020 ff. einstimmig zugestimmt.

 

 

Mündlicher Bericht des Stadtkämmerers zu den Haushaltsplanberatungen im Integrationsrat

 

 

Der Integrationsrat hat sich auf Grundlage von § 11 Absatz 2 der Zuständigkeitsverordnung für den Rat und seine Gremien in seiner Sitzung am 12. November 2019 mit dem Entwurf des Haushaltsplans 2020 beratend beschäftigt.

 

Der Integrationsrat stellt hierzu positiv fest, dass die im Produkt „Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“ im Jahr 2019 vorgenommene Ansatzerhöhung beim Sachkonto „Aufwendungen Veranstaltungen“ sowohl im Entwurf des Haushaltsplanes für 2020 fortgeführt, als auch über den gesamten Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung auf dem erreichten Niveau verstetigt wird, so dass die Durchführung von Aktivitäten des Integrationsrates dauerhaft gesichert ist.

 

Ansonsten unterbreitet der Integrationsrat keine haushaltsrelevanten Änderungsanträge.