Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 47

Für das im Sachverhalt der Verwaltungsvorlage dargestellte Bauvorhaben wird gemäß § 14 Abs. 2 BauGB die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplans 63 – Dürener Straße/Südstraße – beschlossen.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: