Sitzung: 06.11.2019 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 47
Vorlage: 356/19
Für das im
Sachverhalt der Verwaltungsvorlage dargestellte Bauvorhaben wird gemäß § 14
Abs. 2 BauGB die Zulassung einer Ausnahme von der Veränderungssperre für den
künftigen Geltungsbereich der 7. Änderung des Bebauungsplans 63 – Dürener
Straße/Südstraße – beschlossen.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: