Beschluss: zur Kenntnis genommen

  1. Die Ausführungen zur Novellierung des § 27 GO NRW werden zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat, auch in der Wahlperiode 2020 – 2025 wiederum einen Integrationsrat zu bilden.

 

  1. Der Rat folgt der Empfehlung des Integrationsrates und beschließt, in der Wahlperiode 2020 – 2025 wiederum einen Integrationsrat zu bilden. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu notwendigen Vorkehrungen zu treffen.

 


Hr. Franz-Dieter Pieta erkundigte sich, inwiefern ein Unterschied zwischen den Konstrukten des Integrationsrates und des Integrationsausschusses  bestehen würde.

 

Hr. Stefan Kaever erläuterte hierzu, dass bei einem Integrationsausschuss zum Beispiel kein Migrantenvertreter den Vorsitz innehaben würde, da bei einem Ausschuss immer ein Ratsmitglied zum Vorsitzenden zu wählen sei. Dies würde im Vergleich zu einem Integrationsrat die Rechte der Migrantenvertreter schmälern. Darüberhinaus wies er darauf hin, dass aktuell eine Novellierung des Kommunalwahlgesetzes NRW stattfindet. Dies hat zur Folge, dass durch den Stadtrat eine neue Wahlordnung beschlossen werden muss, wobei hierzu aktuell noch auf die Bereitstellung einer Musterwahlordnung durch das Innenministerium NRW gewartet würde. Erst nach Beschluss der neuen Wahlordnung durch den Stadtrat kann die Wahl für den nächsten Integrationsrat initiiert werden.

 

Die Abstimmung zu Beschluss Nr. 2 wurde einstimmig vorgenommen.