I.          Die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans – Auestraße - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

         II.          Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung (Anlagen 3 - 5) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 

 


Herr RM Widell führte aus, er würde gegen die Vorlage stimmen, da hier noch keine Aussagen zu  Ausgleichsflächen getroffen worden seien.


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss stimmte bei 1 Gegenstimme (Grüne) mit Mehrheit der Stimmen von SPD, CDU, FDP, UWG, DIE LINKE & Piraten für den nachstehenden Beschlussvorschlag: