Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die ab dem 01.01.2020 geplante Einrichtung eines Zentralen Fördermanagements (ZFM) sowie dessen organisatorische Zuordnung  und Eingliederung als Querschnittsaufgabe in den Bereich der Finanzbuchhaltung werden zur Kenntnis genommen.

 


Die Einrichtung eines Zentralen Fördermanagements (ZFM) sowie dessen organisatorische Zuordnung  und Eingliederung als Querschnittsaufgabe in den Bereich der Finanzbuchhaltung wurde von den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen.