Der Rat der Stadt Eschweiler nahm die ab dem 01.01.2020 geplante Einrichtung eines Zentralen Fördermanagements (ZFM) sowie dessen organisatorische Zuordnung und Eingliederung als Querschnittsaufgabe in den Bereich der Finanzbuchhaltung zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Eschweiler nahm die ab dem 01.01.2020 geplante Einrichtung eines Zentralen Fördermanagements (ZFM) sowie dessen organisatorische Zuordnung und Eingliederung als Querschnittsaufgabe in den Bereich der Finanzbuchhaltung zur Kenntnis.