Die von Herrn

Bürgermeister Bertram

und Herrn/Frau

Ratsmitglied Bündgens

am

16.09.2019

 

 

gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW gefasste dringliche Entscheidung mit dem nachstehenden Wortlaut wird hiermit genehmigt.

 

Dringliche Entscheidung

 

Aufgrund des § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW in der zurzeit geltenden Fassung wird wie folgt entschieden:

 

1.       Das im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß § 55 Kreisordnung NRW von der StädteRegion Aachen am 05. August 2019 zur Verfügung gestellte Eckdatenpapier zum städteregionalen Haushaltsentwurf 2020 (Anlagen I A-C) sowie die im weiteren Planungsverlauf nochmals modifizierte Haushalts- und Finanzplanung 2020 - 2023 (Anlage II B) werden zur Kenntnis genommen.

 

2.       Den Ausführungen zur Gestaltung des Haushaltsentwurfes der StädteRegion Aachen für das Haushaltsjahr 2020, der kritischen Bewertung der Eckdaten sowie den daraus hergeleiteten Handlungsfeldern für die StädteRegion Aachen wird zugestimmt.

 

3.       Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen stellt die Stadt Eschweiler das Benehmen für die Allgemeine Städteregionsumlage 2020 her. Zugleich wird die StädteRegion Aachen aufgefordert,

 

  1. die Zahllast der regionsangehörigen Kommunen (Altkreis) für die Allgemeine Regionsumlage 2020 auf 200 Mio. € zu begrenzen und den darüber hinaus zum Haushaltsausgleich benötigten Bedarf (rd. 1,47 Mio. €) über eine zusätzliche Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage zu decken;

 

  1. weitere, sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2020 gegenüber den Eckdaten verlässlich ergebende, positive Entwicklungen bei den Haushaltsdaten, hier insbesondere ein geringerer Zuschussbedarf bei den Sozialleistungen sowie eine Reduzierung der Umlagezahlungen an den LVR – Landschaftsverband Rheinland, für das kommende Jahr gleichermaßen regionsumlagesenkend zu berücksichtigen. Sich ggf. gegenüber dem Eckdatenpapier für den Haushalt 2020 ergebende Verschlechterungen sind über entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen, hier insbesondere durch Aufwandsreduzierungen, zu kompensieren;

 

  1. mit Blick auf die mit der Haushaltsplanung 2020 sowie mit der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2023 einhergehenden Risiken aus der konjunkturellen Entwicklung sowie auf mögliche Veränderungen am Zinsmarkt, den fortschreitenden (freiwilligen) Aufgabenzuwachs und den damit verbundenen stetigen Anstieg der Personal- und Sachkosten zu beenden;

 

  1. die Verhandlungen mit der Stadt Aachen über deren bislang nicht erfolgte Beteiligung am Aufwand für weitere gemeinschaftlich wahrgenommene Aufgaben sowie die daraus folgende Berücksichtigung bei der differenzierten Regionsumlage zügig fortzuführen und den regionsangehörigen Kommunen für ihre Gremien hierzu schnellstmöglich eine beschlussfähige Vereinbarung zu unterbreiten;

 

4.       Das Benehmen zur Festsetzung der Regionsumlage „Mehrbelastung ÖPNV“ wird auf Basis des Umlagevolumens in Höhe von 15.069.875 € hergestellt.

 

5.       Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Benehmensverfahrens zur Festsetzung der Regionsumlagen 2020 gemäß § 55 Kreisordnung NRW eine entsprechende Stellungnahme gegenüber der StädteRegion Aachen abzugeben und den Rat der Stadt Eschweiler über den weiteren Prozess zur Festsetzung der Regionsumlagen fortlaufend zu informieren.

 

 

Datum

Unterschrift Bürgermeister o.V.i.A.

Unterschrift Ratsmitglied

 

16.09.2019

 

gez. Bertram

gez. Bündgens

 


RM Widell erklärte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Beschlussentwurf mit Ausnahme des Punktes 3 C zustimmen würde.


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: