Den im Sachverhalt unter „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten über- bzw. außerplanmäßigen Mittelverschiebungen stimmt der Stadtrat gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bzw. § 85 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 8 der Haushaltssatzung 2019 zu.


Beigeordneter Gödde wies darauf hin, dass sich die finanzwirtschaftliche Betrachtung je nach Entscheidung der StädteRegion Aachen noch ändern könne.


Bei zwei Nein-Stimme (Grüne) und 47 Ja-Stimmen (SPD, CDU, Linke/Pirat, FDP, UWG, Bgm. Bertram) fasste der Rat der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss mehrheitlich: