Sitzung: 24.09.2019 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 49
Vorlage: 236/19
I.
Die
öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage
und der Planbegründung gewürdigt.
II.
Die 1.
Änderung des Bebauungsplans 295 - Ehemalige Tennisplätze Jahnstraße - (Anlagen
1A-D der Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung
beschlossen und die Begründung (Anlage 2 der Verwaltungsvorlage) als
Abschlussbegründung hierzu.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: