Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 49

  1. Kenntnisgabe:

 

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Beschlussfassung:

 

Den im Sachverhalt unter „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten über- bzw. außerplanmäßigen Mittelverschiebungen stimmt der Stadtrat gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bzw. § 85 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 8 der Haushaltssatzung 2019 zu.


Auf Nachfrage von RM Spies antwortete Beigeordneter Gödde, dass man bisher keinen Verursacher habe feststellen können.


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: