Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die als Anlage 1 beigefügte Aufhebungssatzung zur „Satzung über die Änderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen“ wird beschlossen.

 


Herr RM Widell merkte an, dass durch den Verzicht der Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen das Problem des Grundwassereintritts weiterhin bestehe; hierdurch bedingt müsse die öffentliche Kanalisation und die Kläranlage größer dimensioniert werden als nötig.

 

Herr TB Gödde berichtete, dass Grundstückseigentümer bei Kanalbaumaßnahmen immer dahingehend beraten würden, die privaten Hausanschlussleitungen im Bedarfsfall mit erneuern zu lassen.

 

Herr Dr. Hartlich wies darauf hin, dass die Stadt Eschweiler derzeitig ein Fremdwasserkonzept erstelle, das voraussichtlich Mitte 2015 im Ausschuss vorgestellt werde. Dieses Konzept greife schwerpunktmäßig den Grundwassereintritt in die öffentliche Kanalisation auf.

   


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem nachfolgenden Beschlussentwurf einstimmig zu: