Herr Erster und Techn. Beigeordneter Gödde begrüßte Herrn Clemens vom Büro BFT Cognos, welcher für Fragen anwesend sei.

 

Herr RM Uzungelis betonte, dass es gut sei, dass das Gutachten sogar eine Restnutzungsdauer von 30 Jahre bestätigt hätte. Zudem sei hier deutlich geworden, was bisher vereinzelt verwechselt worden sei: es geht um den Keller der Sporthalle, nicht um die Schwimmhalle.

 

Herr RM Waltermann bemängelte, dass beantragt worden sei, die Lebensdauer der Schwimmhalle und nicht der Sporthalle zu untersuchen.

Seiner Meinung nach sei die Herrichtung des Sporthallenkellers nutzlos, wenn das Schwimmbad wegfallen würde. Zudem sei kein Gutachten, sondern eine bautechnische Stellungnahme vorgelegt worden. Die UWG-Fraktion verstünde unter einem Gutachten etwas anderes und nicht eine in Augenscheinnahme unter Beteiligung eines Hausmeisters, zumal das vorgelegte Gutachten auch nicht unterschrieben sei. Die UWG-Fraktion würde daher weiterhin auch ein Gutachten zur Restnutzdauer der Schwimmhalle bestehen.

 

Herr RM Uzungelis entgegnete, dass der neue Sportraum von vielen Vereinen genutzt werden könnte, nicht nur von Schwimmern.

 

Herr TB Gödde führte aus, dass der gefasste Ratsbeschluss unter Bezug auf die vorherigen Beratungen in den Fachausschüssen die Untersuchung der Restnutzdauer des Kellers der Sporthalle vorsehe, dementsprechend sei der Auftrag an BFT Cognos erteilt worden.

Die Sporthalle sei 2010/2011 umfangreich saniert worden, deshalb seien keine Wände mehr aufgebrochen worden. Die Formulierungen seien vielleicht irreführend, jedoch seien die Termine zur Begutachtung von Fachleuten (Leiter des Hochbauamtes, Fachkraft für Arbeitssicherheit) wahrgenommen worden.

Das Gutachten im Original läge der Verwaltung unterschrieben vor.

 

Herr Clemens ergänzte, dass der Auftrag die Begutachtung der Räume der Sporthalle gewesen sei. Die Benennung sei egal, das vorliegende Dokument sei eine fachliche Expertise.

Die Bausubstanz sei untersucht worden. Bei dem Ergebnis handele es sich um eine fiktive Restnutzungsdauer aufgrund von Parametern. Hier sei die Instandhaltung und rechtzeitige Sanierung ein wichtiger Faktor. Seiner Einschätzung nach seien noch 30 Jahre Nutzung möglich.

Es sei zwar noch nicht untersucht worden, aber er könne sich vorstellen, dass gebäudetechnisch eine Trennung Schwimmbad/Turnhalle möglich sein könnte.

 

Herr RM Widell betonte, da der Antrag für den Bau des Raumes von einem wassersporttreibenden Verein gestellt worden sei, sei der Antrag der UWG bezüglich des Gutachtens auf das Schwimmbad zu beziehen.

Weiterhin fragte er nach, wann die im Gutachten aufgezählten Mängel beseitigt würden.

 

Herr RM Spieß führte aus, dass doch allen Ausschussmitgliedern bekannt sei, warum die UWG eine Untersuchung des Hallenbades gefordert habe: geht das Schwimmbad ab, geht auch der Verein. Die Nutzungsdauer von Schwimm- und Sporthallen sei verschieden. Der Tenor des Antrags sei bewusst falsch interpretiert worden.

 

Herr TB Gödde erwiderte, es seien bereits Maßnahmen zur Mängelbeseitigung erfolgt bzw. beauftragt worden.

Der neue Raum solle im Keller der Sporthalle entstehen und daher sei auch nur über die Restnutzzeit dieses Gebäudes gesprochen worden.

 

Herr RM Braune erwidert, um die Diskussion zu beenden, solle der Ausschuss dem Rat empfehlen zu beauftragen, die Schwimmhalle auf ihre Restnutzungsdauer untersuchen zu lassen.

 

Nach einer weiteren Diskussion über die Restnutzungsdauer der Schwimmhalle betonte Herr Bürgermeister Bertram, dass ein Sportraum im Keller der Sporthalle mit Sicherheit Anklang auch bei anderen Vereinen und Nutzern finden würde. Zudem habe Eschweiler ein funktionierendes und sicheres Schwimmbad. Hier sei in den vergangenen Jahren viel Geld investiert worden, so dass der Fortbestand des Bades nicht in Frage gestellt werden sollte.

 

Herr RM Widell entgegnete, niemand bezweifle, dass das Schwimmbad in Ordnung sei.

 

Herr RM Braune ergänzte, es gäbe keine Intention das Schwimmbad schlecht zu reden, aber der UWG sei ein Gutachten zum Schwimmbad zugesagt worden.

 

Herr RM Spieß führte aus, dass die UWG das Hallenbad nicht schlecht reden wolle, aber man wolle Sicherstellen keine sinnlose Investition zu tätigen. Der Verein nutze das Schwimmbad und der Schwimmsport soll auch in Eschweiler erhalten bleiben, aber die Investition solle sinnvoll sein.

 

Herr BM Bertram führte aus, dass das Hallenbad bereits mehrfach umfangreich saniert worden sei, u.a. 1993, und dass seinerzeit für die Sanierung das Hallenbad geschlossen werden musste und trotzdem habe der Schwimmsport in Eschweiler überlebt.

 

Herr TB Gödde ergänzte, dass die Stadt einen Antrag auf Fördermittel in Höhe von 90 % der Kosten gestellt habe.

 

Der Antrag auf Fördermittel wurde im Ausschuss sehr begrüßt.

 

Herr RM Braune zog daraufhin den Antrag, einen Beschluss an den Rat auszusprechen, zurück.

Herr RM Spieß gab ebenfalls an, unter dem Aspekt der Fördermittel zunächst mit dem Gutachten zufrieden zu sein.

 

Herr RM Widell bat darum, zeitnah informiert zu werden, ob die Fördermittel fließen werden, was Herr TB Gödde zusagte.

 

Herr RM Braune bat darum, den Beschluss zur Untersuchung der Restnutzungsdauer zum Protokoll zu nehmen (Anlage II Sportausschuss, Anlage III Rat).