Sitzung: 19.09.2019 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 230/19
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Herr Erster und Techn. Beigeordneter Gödde begrüßte Herrn
Clemens vom Büro BFT Cognos, welcher für Fragen anwesend sei.
Herr RM Uzungelis betonte, dass es gut
sei, dass das Gutachten sogar eine Restnutzungsdauer von 30 Jahre bestätigt
hätte. Zudem sei hier deutlich geworden, was bisher vereinzelt verwechselt
worden sei: es gehe um den Keller der Sporthalle, nicht um die Schwimmhalle.
Herr RM Waltermann bemängelte, dass
beantragt worden sei, die Lebensdauer der Schwimmhalle und nicht der Sporthalle
zu untersuchen.
Seiner Meinung nach sei die Herrichtung des
Sporthallenkellers nutzlos, wenn das Schwimmbad wegfallen würde. Zudem sei kein
Gutachten, sondern eine bautechnische Stellungnahme vorgelegt worden. Die
UWG-Fraktion verstünde unter einem Gutachten etwas anderes und nicht eine in
Augenscheinnahme unter Beteiligung eines Hausmeisters, zumal das vorgelegte
Gutachten auch nicht unterschrieben sei. Die UWG-Fraktion würde daher weiterhin
auf ein Gutachten zur Restnutzungsdauer der Schwimmhalle bestehen.
Herr RM Uzungelis entgegnete, dass der
neue Sportraum von vielen Vereinen genutzt werden könnte, nicht nur von
Schwimmern.
Herr TB Gödde führte aus, dass der gefasste Ratsbeschluss
unter Bezug auf die vorherige Beratung in den Fachausschüssen die Untersuchung
der Restnutzungsdauer des Kellers der Sporthalle vorsehe, dementsprechend sei
der Auftrag an BFT Cognos erteilt worden.
Die Sporthalle sei 2010/2011 umfangreich
saniert worden, deshalb seien keine Wände mehr aufgebrochen worden. Die
Formulierungen seien vielleicht irreführend, jedoch seien die Termine zur
Begutachtung von Fachleuten (Leiterin des Hochbauamtes, Fachkraft für
Arbeitssicherheit) wahrgenommen worden.
Das Gutachten im Original läge der Verwaltung
unterschrieben vor.
Herr Clemens ergänzte, dass der Auftrag die Begutachtung
der Räume der Sporthalle gewesen sei. Die Benennung sei egal, das vorliegende
Dokument sei eine fachliche Expertise.
Die Bausubstanz sei untersucht worden. Bei dem
Ergebnis handele es sich um eine fiktive Restnutzungsdauer aufgrund von
Parametern. Hier sei die Instandhaltung und rechtzeitige Sanierung ein
wichtiger Faktor. Seiner Einschätzung nach seien noch 30 Jahre Nutzung möglich.
Es sei zwar noch nicht untersucht worden, aber
er könne sich vorstellen, dass gebäudetechnisch eine Trennung
Schwimmbad/Turnhalle möglich sein könnte.
Herr RM Widell betonte, da der
Antrag für den Bau des Raumes von einem wassersporttreibenden Verein gestellt
worden sei, sei der Antrag der UWG bezüglich des Gutachtens auf das Schwimmbad
zu beziehen.
Weiterhin fragte er nach, wann die im Gutachten
aufgezählten Mängel beseitigt würden.
Herr RM Spies führte aus, dass doch allen
Ausschussmitgliedern bekannt sei, warum die UWG eine Untersuchung des
Hallenbades gefordert habe: „geht das Schwimmbad ab, geht auch der Verein“. Die
Nutzungsdauer von Schwimm- und Sporthallen sei verschieden. Der Tenor des
Antrags sei bewusst falsch interpretiert worden.
Herr TB Gödde erwiderte, es seien bereits Maßnahmen zur
Mängelbeseitigung erfolgt bzw. beauftragt worden.
Der neue Raum solle im Keller der Sporthalle
entstehen und daher sei auch nur über die Restnutzzeit dieses Gebäudes gesprochen worden.
Herr RM Braune erwidert, um die
Diskussion zu beenden, solle der Ausschuss dem Rat empfehlen zu beauftragen,
die Schwimmhalle auf ihre Restnutzungsdauer untersuchen zu lassen.
Nach einer weiteren Diskussion über die
Restnutzungsdauer der Schwimmhalle betonte Herr Bürgermeister Bertram,
dass ein Sportraum im Keller der Sporthalle mit Sicherheit Anklang auch bei
anderen Vereinen und Nutzern finden würde. Zudem habe Eschweiler ein funktionierendes und sicheres Schwimmbad.
Hier sei in den vergangenen Jahren viel Geld investiert worden, so dass der
Fortbestand des Bades nicht in Frage gestellt werden sollte.
Herr RM Widell entgegnete, niemand
bezweifle, dass das Schwimmbad in Ordnung sei.
Herr RM Braune ergänzte, es gäbe
keine Intention das Schwimmbad schlecht zu reden, aber der UWG sei ein
Gutachten zum Schwimmbad zugesagt worden.
Herr RM Spies führte aus, dass die UWG das Hallenbad nicht
schlecht reden wolle, aber man wolle sicherstellen, keine sinnlose Investition
zu tätigen. Der Verein nutze das Schwimmbad und der Schwimmsport soll auch in
Eschweiler erhalten bleiben, aber die Investition solle sinnvoll sein.
Herr BM Bertram führte aus, dass das
Hallenbad bereits mehrfach umfangreich saniert worden sei, u.a. 1993, und dass
seinerzeit für die Sanierung das Hallenbad geschlossen werden musste und
trotzdem habe der Schwimmsport in Eschweiler überlebt.
Herr TB Gödde ergänzte, dass die Stadt einen Antrag auf
Fördermittel in Höhe von 90 % der Kosten gestellt habe.
Der Antrag auf Fördermittel wurde im Ausschuss
sehr begrüßt.
Herr RM Braune zog daraufhin den
Antrag, einen Beschluss an den Rat auszusprechen, zurück.
Herr RM Spies gab ebenfalls an, unter dem Aspekt der
Fördermittel zunächst mit dem Gutachten zufrieden zu sein.
Herr RM Widell bat darum, zeitnah
informiert zu werden, ob die Fördermittel fließen werden, was Herr TB Gödde
zusagte.
Herr RM Braune bat darum, den Beschluss
zur Untersuchung der Restnutzungsdauer zum Protokoll zu nehmen (Anlage 2).
Weitere Nachfragen lagen nicht vor.