1.       Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.

2.       Der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans - Östlich Hehlrath - (Anlage 3 und 4) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 5) wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler zum Zweck der öffentlichen Auslegung beschlossen.

 


Herr RM Widell äußerte Bedenken gegen den Straßenausbau, insbesondere in Bezug auf den sog. Schleichverkehr in Hehlrath.

Dennoch wolle er der Vorlage zustimmen.

 

Weitere Wortmeldungen lagen nicht vor.

 

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss fasste einstimmig den nachstehenden Beschluss: