1. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 2) abgewogen.

2.  Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 3) abgewogen.

3.  Der Entwurf des Bebauungsplans 297 – Südlich Patternhof – (Anlagen 4 und 5) mit Begründung (Anlage 6) einschließlich Umweltbericht (Anlage 7) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


Herr RM Widell betonte, die Nachhaltigkeitskriterien in diesem neuen Bebauungsplan seien nicht konsequent umgesetzt. Zudem müsse eine Kindertagesstätte anstatt an der Peilsgasse in diesem Gebiet angesiedelt werden.

Er würde daher den Bebauungsplan ablehnen.

 

Auf Nachfrage von RM Schlenter erwiderte Herr TB Gödde, wenn das Verfahren unproblematisch weiterlaufen würde, könnten im Herbst/Winter 2020 die Bauarbeiten dort beginnen.

 

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss fasste daraufhin mit Mehrheit von 18 Ja-Stimmen (SPD, CDU, FDP, UWG, Fraktion Die Linke/Die Piratenpartei) bei 1 Gegenstimme (Die Grünen) den nachstehenden Beschluss: