Beschluss: zur Kenntnis genommen

  1. Kenntnisgabe:

 

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Beschlussfassung:

 

Den im Sachverhalt unter „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten über- bzw. außerplanmäßigen Mittelverschiebungen stimmt der Stadtrat gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bzw. § 85 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 8 der Haushaltssatzung 2019 zu.


Herr Vogelheim erwiderte auf Nachfrage von RM Widell, dass im gesamten Bereich das Wickelrohrverfahren angewendet würde, nur in den Schächten würden individuelle Arbeiten ausgeführt.

Die kurze Haltbarkeit dieses Kanals sei nicht zweifelsfrei nachweisbar zu erklären.

 

Herr RM Spies fragte, ob unberechtigte Einleitungen, wie z.B. im Bereich Niederzier, hier auszuschließen seien.

Herr TB Gödde gab an, das wären reine Spekulationen, die Verwaltung könne es nicht mit Gewissheit sagen.

 

Die Sitzungsvorlage wurde zur Kenntnis genommen.