Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 1

 

A)           1. Der Rat der Stadt Eschweiler beauftragt die Stadtverwaltung, zeitnah ein Konzept zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaik-Dachanlagen bei bestehenden Gebäuden und bei Neubauvorhaben nach Vorbild des „Tübinger Modells“ zu erarbeiten.

 

2. Bei der Planung aller Neubaugebiete auf städtischem Grund und Boden ist ab sofort über den Abschluss entsprechender Vereinbarungen in den Grundstückskaufverträgen, durch städtebauliche Verträge und/oder Festsetzungen in den Bebauungsplänen sicherzustellen, dass die Dächer von neuen Wohnhäusern und neuen gewerblich genutzten Gebäuden mit Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung und/oder Solarthermie-Anlagen ausgestattet werden, sofern dies mit Blick auf die geographische Lage der Gebäude sinnvoll erscheint und sofern dies dem Bauherren wirtschaftlich zumutbar ist.

Dies gilt insbesondere bereits bei der aktuell anstehenden Planung der Neubaugebiete „Sportplatz Nothberg“, „Indestadion“, „Vöckelsberg“ und „Patternhof“.

Bei der Aufstellung neuer B-Pläne sind die Gebäude zudem grundsätzlich so anzuordnen, dass eine optimale Ausnutzung der Sonnenkraft ermöglicht wird.

Zu prüfen ist auch, inwieweit zusätzliche Anreize zum Bau von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen etwa durch Preisnachlässe beim Grunderwerb oder durch Gewährung steuerlicher Vergünstigungen geschaffen werden können.

 

3. Städtische Neubauten sind ab sofort grundsätzlich mit Solaranlagen auszustatten und von der geographischen Anordnung von vornherein her entsprechend zu planen.

oder

 

B)      1. Der Rat der Stadt Eschweiler beauftragt die Stadtverwaltung, zeitnah ein Konzept zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaik- und Solarthermie-Dachanlagen (Solaranlagen) bei bestehenden Gebäuden und bei Neubauvorhaben sowie von Freiflächenanlagen zu erarbeiten.

 

2. Städtische Neubauten sind ab sofort grundsätzlich mit Solaranlagen auszustatten, sofern dies wirtschaftlich und bautechnisch umsetzbar ist.

 

 

 

 

 

 

Pause:  von 20.05 Uhr bis 20.12 Uhr.

 


Herr RM Widell verdeutlichte, die Vorlage würde einige Probleme aufzeigen, welche dann durch weitere Beschlüssen angegangen werden müssten. Er würde Vorschlag A zustimmen wollen.

Frau RM Leonhard erwiderte, es sei wichtig eine hohe Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern zu erreichen und daher käme nur Vorschlag B in Fragen.

 

Herr TB Gödde erläuterte, dass der Beschlussvorschlag A einen Zwang vorsähe analog zum Tübinger Modell. Vorschlag B dagegen sehe die Erarbeitung eines Konzeptes vor.

Herr RM Braune betonte, Vorschlag A könne der Ausschuss nicht wollen, weil damit ein Eingriff ins Eigentumsrecht der Bürgerinnen und Bürger mit einhergehen würde.

Nach kontroverser Diskussion über die verschiedenen Beschlussvorschläge , das Tübinger Modells sowie eine Debatte über die bürgerfreundlichste Lösung beantragte Herr RM Widell über die Beschlussvorschläge A 1, A2, A3 und B getrennt abzustimmen. Dem Vorschlag stimmte der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss zu und stimme daraufhin wie folgt ab:

 

A 1.)     Der Beschlussvorschlag A 1 wurde bei einer Ja-Stimme (Bündnis 90/Die Grünen) mit Mehrheit von 18 Nein-Stimmen (SPD, CDU, UWG, FDP, Fraktion Die Linke/Die Piratenpartei) abgelehnt.

 

A 2.)     Der Beschlussvorschlag A 2 wurde bei 7 JA-Stimmen (CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke/Die Piratenpartei) mit Mehrheit von 12 Nein-Stimmen (SPD, FDP, UWG) abgelehnt.

 

A 3.)     Der Beschlussvorschlag A 3 wurde bei 2 JA-Stimmen (Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke/Die

             Piratenpartei) mit Mehrheit von 17 Nein-Stimmen (SPD, CDU, FDP, UWG) abgelehnt.

 

B)         Dem Beschlussvorschlag B wurde bei einer Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) einstimmig zugestimmt.