Den im Sachverhalt der Verwaltungsvorlage unter „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten über- bzw. außerplanmäßigen Mittelverschiebungen stimmt der Stadtrat gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bzw. § 85 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 8 der Haushaltssatzung 2019 zu.

 


Auf Anregung von RM Leonhardt wurde im Zusammenhang mit der Novellierung des Kommunalabgabengesetzes, welche voraussichtlich am 01.01.2020 in Kraft treten werde, die Straßensanierung der Antoniusstraße ins Jahr 2020 verschoben.   


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: