A)           1. Der Rat der Stadt Eschweiler beauftragt die Stadtverwaltung, zeitnah ein Konzept zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaik-Dachanlagen bei bestehenden Gebäuden und bei Neubauvorhaben nach Vorbild des „Tübinger Modells“ zu erarbeiten.

 

2. Bei der Planung aller Neubaugebiete auf städtischem Grund und Boden ist ab sofort über den Abschluss entsprechender Vereinbarungen in den Grundstückskaufverträgen, durch städtebauliche Verträge und/oder Festsetzungen in den Bebauungsplänen sicherzustellen, dass die Dächer von neuen Wohnhäusern und neuen gewerblich genutzten Gebäuden mit Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung und/oder Solarthermie-Anlagen ausgestattet werden, sofern dies mit Blick auf die geographische Lage der Gebäude sinnvoll erscheint und sofern dies dem Bauherren wirtschaftlich zumutbar ist.

Dies gilt insbesondere bereits bei der aktuell anstehenden Planung der Neubaugebiete „Sportplatz Nothberg“, „Indestadion“, „Vöckelsberg“ und „Patternhof“.

Bei der Aufstellung neuer B-Pläne sind die Gebäude zudem grundsätzlich so anzuordnen, dass eine optimale Ausnutzung der Sonnenkraft ermöglicht wird.

Zu prüfen ist auch, inwieweit zusätzliche Anreize zum Bau von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen etwa durch Preisnachlässe beim Grunderwerb oder durch Gewährung steuerlicher Vergünstigungen geschaffen werden können.

 

3. Städtische Neubauten sind ab sofort grundsätzlich mit Solaranlagen auszustatten und von der geographischen Anordnung von vornherein her entsprechend zu planen.

oder

 

B)      1. Der Rat der Stadt Eschweiler beauftragt die Stadtverwaltung, zeitnah ein Konzept zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaik- und Solarthermie-Dachanlagen (Solaranlagen) bei bestehenden Gebäuden und bei Neubauvorhaben sowie von Freiflächenanlagen zu erarbeiten.

 

2. Städtische Neubauten sind ab sofort grundsätzlich mit Solaranlagen auszustatten, sofern dies wirtschaftlich und bautechnisch umsetzbar ist.

 

 


Auf Vorschlag von RM Widell wurde wie folgt einzeln über die Beschlussvorschläge abgestimmt:    


Der Beschlussvorschlag A 1 wurde bei 2 Ja-Stimmen (Grüne) mit Mehrheit von 47 Nein-Stimmen (SPD, CDU, UWG, FDP, Linke/Pirat, Bgm. Bertram) abgelehnt.

 

Der Beschlussvorschlag A 2 wurde bei 19 Ja-Stimmen (CDU, Grüne, Linke/Pirat) mit Mehrheit von 30 Nein-Stimmen (SPD, UWG, FDP, Bgm. Bertram) abgelehnt.

 

Der Beschlussvorschlag A 3 wurde bei 5 Ja-Stimmen (Grüne, Linke/Pirat) mit Mehrheit von 44 Nein-Stimmen (SPD, CDU, UWG, FDP, Bgm. Bertram) abgelehnt.

 

Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss B bei 2 Enthaltungen (Grüne) einstimmig: