Bgm. Bertram gab bekannt, dass eine Anfrage von Hrn. Albert Schiffer eingegangen sei.

 

Er erläuterte zu der 1. und 2. Frage, dass mindestens 250 gültige Unterstützungsunterschriften nötig seien, um als parteiloser Bürgermeisterkandidat zur Kommunalwahl im Jahr 2020 anzutreten. Diese müssten bis zum 16.07.2020, 18.00 Uhr eingereicht werden.

 

Bgm. Bertram äußerte zu Frage 3, dass er dies nicht für legitim halte.

 

Bmg. Bertram äußerte zu Frage 4, dass in dem geschilderten Fall kein Verstoß gegen beamtenrechtliche Pflichten vorliege. So habe er den Begriff „asozial“ nicht in Verbindung mit bestimmten Personengruppen verwendet. In Bezug auf Personen sei der Begriff „asozial“ durch die Bezeichnung von „Asozialen“ im Nationalsozialismus politisch belastet (vgl. die als Anlage der Anfrage beigefügte Ausarbeitung WD 1-3000-026/16 des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages).

 

Vorliegend sei der Begriff „asoziale“ Medien in Bezug auf die sog. sozialen Medien verwendet worden. Es sollte damit keine Personengruppe als außerhalb der Gemeinschaft stehend herabgewürdigt werden, sondern er habe seine persönliche Einschätzung zu dem sozialen Wert der sog. sozialen Medien geäußert. Dies sei rechtlich nicht zu beanstanden.