1. Vorberatung:

 

Der Planungsausschuss stimmt der Planung zur Kanalsanierung und Straßenerneuerung zu.

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

 

  1. Beschlussfassung:

 

Den im Sachverhalt unter „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten über- bzw. außerplanmäßigen Mittelverschiebungen stimmt der Stadtrat gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bzw. § 85 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 8 der Haushaltssatzung 2019 zu.

 

 


Auf Nachfrage von Herrn RM Widell erklärte Herr TB Gödde, dass derzeit nicht absehbar sei, ob durch die Zusammenlegung der Straßenbaumaßnahmen „Antoniusstraße“ und „Wilhelmstraße“ Kosteneinsparungen erzielt werden können. Allerdings sei bei der zeitgleichen Ausschreibung beider Maßnahmen die Wahrscheinlichkeit höher, dass eine größere Anzahl von Bietern ein Angebot abgeben würde und auch die Preisgestaltung für die Stadt Eschweiler positiver ausfalle.   


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschlussvorschlag einstimmig zu: