Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

I.                              Die Aufstellung des Bebauungsplans 304 - Kindergarten Peilsgasse - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

 

II.                           Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung (Anlagen 2 und 3) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


Herr RM Widell gab zu bedenken, dass die in Rede stehende Fläche aufgrund der umliegenden Bebauung und des vorhandenen Verkehrs nicht für Errichtung eines Kindergartens geeignet sei. Einen Standort im Bereich des Baugebietes „Patternhof“ halte er für sinnvoller. 


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschlussvorschlag mit 18 Ja-Stimmen (SPD, CDU, UWG, FDP, Linke/Piraten) und 1 Nein-Stimme (Grüne) mehrheitlich zu: