Herr Ausschussvorsitzender Liebchen bat mit E-Mail vom 26.06.2019 um Informationen zu den nachstehenden Themen:

Landesförderprogramm „Moderne Sportstätten“

NRW-Aktionsplan „NRW lernt Schwimmen“

 

Frau Amtsleiterin Seeger gab zu beiden Themen die nachstehenden Informationen.

 

Landesförderprogramm „Moderne Sportstätten“

Das Land NRW stellt über 4 Jahre verteilt insgesamt rd. 266 Millionen Euro zur Verfügung. Für Eschweiler sind dies rd. 760.000 €. Antragsberechtigt sind Sportorganisationen, die als Eigentümer, Pächter oder Mieter wirtschaftlicher Träger von Sportanlagen und Sportstätten sind. Bei Verpachtungen muss ein Vertragsverhältnis vorliegen, das bei Antragstellung noch für mindestens 10 Jahre Bestand hat. Die Sportorganisationen müssen bereits am 15.10.2018 Mitglied in einem Stadt- oder Kreissportbund sein. Im Einvernehmen mit dem jeweils örtlichen Stadtsportbund können auch Gemeinden antragsberechtigt sein, wenn keine das Budget ausschöpfende förderfähige Anträge von Sportorganisationen im Gemeindegebiet  vorliegen. Gefördert werden die Modernisierung, die Instandsetzung, die Sanierung, die Ausstattung, die Erweiterung sowie der Umbau und der Ersatzneubau  von Sportstätten und Sportanlagen. Maßnahmen von Profivereinen sind nicht förderfähig. Förderung von Kunstrasensportplätze mit Kunststoff-Granulatfüllung sei ausgeschlossen.

Der Fördersatz beträgt bei einer Förderhöhe von bis zu 100.000 € im Regelfall bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Im Ausnahmefall ist unter besonderen Umständen eine Vollfinanzierung (100 Prozent) möglich.

Der Mindestfördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent. Die Mindestförderhöhe beträgt 10.000 € (Begatellgrenze).

 

Durch die Sportorganisationen sind unter aller Voraussicht ab dem 01.10.2019 im Modul „Moderne Sportstätte 2022“ des Förderportals des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online einzureichen.

 

Auf Grundlage der eingereichten Vorhaben erstellt in kreisangehörigen Städten und Gemeinden der Stadtsportverband oder der Gemeindesportverband bis spätestens zum 31.01.2022 priorisierte Vorschlagslisten der Projekte. In jedem Fall ist das Benehmen mit der Kommunalverwaltung herzustellen (Stellungnahme).

 

Den Kreissportbünden obliegt die Koordinierung und gegebenenfalls eine unterstützende Moderation des Prozesses.

 

Die Staatskanzlei informiert schriftlich über die Auswahlentscheidung und fordert gleichzeitig dazu auf, einen entsprechenden Zuwendungsantrag zu stellen. Dieser wird ebenso Online abrufbar sein.

 

Mit der Information über die Auswahlentscheidung durch die Staatskanzlei erfolgt auch die Zulassung des vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmebeginns an die Sportorganisationen.

 

 

 

NRW-Aktionsplan „NRW lernt Schwimmen“

Die Landesregierung will mit dem Aktionsplan die Schwimmfähigkeit der Kinder in NRW stärken. Im Einzelnen sind nachstehende Maßnahmen geplant:

Anpassung der Lehrpläne

Erweiterung und Ausbau des Programms „NRW kann schwimmen“, hier: Erhöhung des Zuschusses pro Kurs um 100 € auf 350 €

Einrichtung und Unterstützung von kommunalen Schwimmassistenzpools ab 2019

Ausbau von Fort- Weiterbildung ab 2019

Erprobung „Woche des Schulschwimmens“

Imagekampagne „Schwimmen lernen in NRW“

Fortführung des Austausches mit Badbetreibern über den Erhalt und die Nutzung von Wasserflächen

Kongress „Schwimmen lernen in NRW“ im Jahr 2021

Auszeichnung guter Praxis aus Kommunen, Verbänden und Vereinen im Rahmen des Kongresses

Evaluation des Aktionsplanes und Abfrage der Schwimmkompetenz der Schulen im Jahr 2022