Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss hat den „Bürgerantrag“ vom 31.08.2017 geprüft und empfiehlt dem Rat der Stadt Eschweiler, der Anregung zu Ziffer 3 (entsprechend der bereits heute gängigen Praxis) zu folgen und im Übrigen den Anregungen zu Ziffern 1, 2 und 4 bis 7 nicht zu folgen.


Auf Nachfrage von RM Bündgens führte Hr. Handels aus, dass auch für Privateigentümer im Bereich der Straßen und Gehwege keine Gefahr von dem verbauten Material ausgehe.

Außerdem erläuterte er auf Nachfrage von RM Widell, dass nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen lediglich eine Gewährleistungsfrist von 4 Jahren vorgesehen sei.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: