Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss hat den „Bürgerantrag“ vom 31.08.2017 geprüft und empfiehlt dem Rat der Stadt Eschweiler, der Anregung zu Ziffer 3 (entsprechend der bereits heute gängigen Praxis) zu folgen und im Übrigen den Anregungen zu Ziffern 1, 2 und 4 bis 7 nicht zu folgen.      


Auf Nachfrage von RM Graafen erläuterten Hr. Rehahn sowie Bgm. Bertram, dass der Antrag aus 2017 dem Anregungs- und Beschwerdeausschuss zum jetzigen Zeitpunkt vorgelegt werde, da man noch in Korrespondenz mit Hrn. Stolz gestanden habe.

 

Die Nachfrage von RM Spies beantwortete Hr. Kamp dahingehend, dass eine gerichtliche Durchsetzung nicht erfolgversprechend erscheint, da der Fa. Tholen kein Verschulden nachgewiesen werden könne, was Voraussetzung für Schadensersatzansprüche sei.

 

Bgm. Bertram machte deutlich, dass im Falle eines Aufbruchs alle Versorgungsträger darauf hingewiesen würden, dass das entsprechende Material zu entsorgen sei.

 

Auf Nachfrage von RM H.-J. Berndt erläuterte Hr. Handels, dass bei jeder Ausschreibung zunächst der Baugrund gutachterlich zu überprüfen und die Entsorgungswege zu klären seien. Die konkreten Vorgaben zum Umgang mit dem jeweiligen Baugrund würden dann in separaten Positionen des Leistungsverzeichnisses erfasst, so dass sich der (finanzielle) Aufwand zur fachgerechten Entsorgung ermitteln ließe.