Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 46

Der Erlass einer Satzung über die Aufhebung von gemeinschaftlichen Angelegenheiten in der Gemarkung Weisweiler, Flur 22 Nrn. 264, 297 und 299 (alt 51 und 52) - nördlich abzweigend von „Dürener Straße“, östlich vom „Elektrowerk“, Lage „Aufm Pesch“ -, wird beschlossen.

 

Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Gemäß § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten (GemAnG) vom 09.04.1956 (GV. NRW. 1956 S. 134/SGV NW 7815) in der derzeit gültigen Fassung ist die Zustimmung zum Erlass der Satzung bei der Aufsichtsbehörde einzuholen.


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: