Sitzung: 19.06.2019 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 46
Vorlage: 155/19
Der Erlass einer Satzung über die
Aufhebung von gemeinschaftlichen Angelegenheiten in der Gemarkung Weisweiler, Flur 22 Nrn. 264, 297 und 299 (alt 51 und 52) -
nördlich abzweigend von „Dürener Straße“, östlich vom „Elektrowerk“, Lage „Aufm
Pesch“ -, wird beschlossen.
Der Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.
Gemäß § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten (GemAnG) vom 09.04.1956 (GV. NRW. 1956 S. 134/SGV NW 7815) in der derzeit gültigen Fassung ist die Zustimmung zum Erlass der Satzung bei der Aufsichtsbehörde einzuholen.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: