Der Beigeordnete und Stadtkämmerer Kaever informierte den Haupt- und Finanzausschuss über folgenden Sachverhalt:

 

Ende des vergangenen Jahres stellte der Beigeordnete und Stadtkämmerer Kaever die Überlegung vor, angesichts der im Herbst des kommenden Jahres 2020 stattfindenden Kommunalwahl und der Konsequenz daraus, die bisherige Praxis der Haushaltseinbringung, -beratung und -verabschiedung für den Haushalt 2021 so nicht mehr anwenden zu können, in diesem Jahr einen sog. „Doppelhaushalt“ für die Jahre 2020 und 2021 aufzustellen.

 

Die erbetenen Rückmeldungen der Fraktionen hierzu waren -nicht unerwartet- differenziert. SPD und Die Linke/ Piratenpartei hätten sich einen Doppelhaushalt vorstellen können. CDU, FDP sowie Bündnis 90/ Die Grünen lehnten ein solches Verfahren ab und die UWG sah dadurch einerseits einen Vorgriff auf das Budgetrecht des dann neu gewählten Rates -was gegen einen Doppelhaushalt spricht-, andererseits das wieder etablierte und den rechtlichen Vorgaben entsprechende Haushaltsverfahren -was für einen Doppelhaushalt gesprochen hätte.

 

Im Hinblick auf diese Rückmeldungen sowie unter Berücksichtigung, dass auch die übrigen regionsangehörigen Kommunen, vor allem aber die StädteRegion Aachen keine Doppelhaushalte 2020/ 2021 planen, werde der Beigeordnete und Stadtkämmerer Kaever jeweils Einzelhaushalte in 2019 für 2020 und in 2020 für 2021 vorlegen.

 

Die entsprechende Planung geht dahin, den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2021 in der letzten Ratssitzung des Jahres 2020, voraussichtlich im Dez. 2020, einzubringen. Die Planberatungen sind in einem Koordinierenden Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen, der unmittelbar vor den Osterferien 2021 stattfinden soll.

Der Beschluss der Haushaltssatzung 2021 erfolgt demnach in einer Ratssitzung sofort nach den Osterferien, Mitte April 2021. Hieran schließt sich das aufsichtsbehördliche Anzeigeverfahren an, sodass von einer vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW, der sog. Übergangswirtschaft, mindestens ein Zeitraum Januar bis einschließlich Juni 2021, auszugehen ist.

 

Weiterhin informierte der Beigeordnete und Stadtkämmerer Kaever über das an die Mitglieder des Behindertenbeirates ergangene Schreiben bezüglich des barrierefreien Zugangs zur Kath. Kirche und zum Friedhof in Weisweiler. Dieses Schreiben sowie der vorangegangene Offene Brief des FDP-Stadtverbandes Eschweiler sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.