Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Haupt- und Finanzausschuss nahm  zur Kenntnis, dass für den Ersatz des Aufwandes, der für die Erneuerung und Verbesserung der Saarstraße entstanden ist, Beiträge nach den Bestimmungen des § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610) in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eschweiler vom 20.06.2005 und der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für die Erneuerung und Verbesserung der Saarstraße vom 27.09.2017 zu erheben sind.

 

Die endgültige Herstellung erfolgte am 05.07.2018.