Beschluss: zur Kenntnis genommen

Folgender Sachverhalt wurde vom Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis genommen:

 

Für den Ersatz des Aufwandes, der für die Durchführung der straßenbaulichen Maßnahmen in der Peter-Paul-Straße zwischen der Jülicher Straße und der Kolpingstraße sowie der Parkstraße zwischen Dürener Straße und Peter-Paul-Straße entstanden ist, sind Beiträge nach den Bestimmungen des § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712/SGV.NRW 610) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Eschweiler vom 20.06.2005 zu erheben.

 

Die endgültige Herstellung erfolgte am 30.06.2015 für die Parkstraße und am 03.02.2016 für die Peter-Paul-Straße.