Nachtrag: 15.05.2019 Nummer 1
Sitzung: 23.05.2019 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 19
Vorlage: 140/19
- Gegen den Antrag auf Genehmigung gemäß § 4
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
hier: Antrag der AWA Entsorgung GmbH auf Erteilung einer Genehmigung zur
Errichtung und zum Betrieb von abfallwirtschaftlichen Anlagen am
Betriebsstandort Mariadorfer Straße 2, bestehen aus bauordnungs- und
bauplanungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.
- Das Einvernehmen mit der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zur Errichtung
und zum Betrieb von abfallwirtschaftlichen Anlagen im Sinne des § 4
BImSchG auf dem Grundstück Gemarkung Kinzweiler, Flur 47, Flurstück 49,
Mariadorfer Straße wird erteilt.
Auf die Frage des Herrn skB Leusch, ob es sich um eine Verschiebung oder Vergrößerung der Anlage handle, entgegnete Herr TB Gödde, dass insbesondere die Neuordnung des Anlieferungsbereichs den Antrag erforderlich mache.
Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschluss einstimmig zu: