Nachtrag: 15.05.2019 Nummer 1

Beschluss: einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 19

  1. Gegen den Antrag auf Genehmigung gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),

hier: Antrag der AWA Entsorgung GmbH auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von abfallwirtschaftlichen Anlagen am Betriebsstandort Mariadorfer Straße 2, bestehen aus bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.

 

  1. Das Einvernehmen mit der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zur Errichtung und zum Betrieb von abfallwirtschaftlichen Anlagen im Sinne des § 4 BImSchG auf dem Grundstück Gemarkung Kinzweiler, Flur 47, Flurstück 49, Mariadorfer Straße wird erteilt.

 


Auf die Frage des Herrn skB Leusch, ob es sich um eine Verschiebung oder Vergrößerung der Anlage handle, entgegnete Herr TB Gödde, dass insbesondere die Neuordnung des Anlieferungsbereichs den Antrag erforderlich mache.


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschluss einstimmig zu: