Sitzung: 23.05.2019 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Bezogen auf die
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schilderte Herr TB Gödde
einleitend, dass die von der Fraktion gewünschte Akteneinsicht inzwischen
stattgefunden habe. Im weiteren Verlauf unterstrich Herr TB Gödde, dass
es seitens des Städteregionsrats keinerlei Beanstandungen zu dem bisherigen
Verfahren gegeben habe. Zum Verfahrensstand berichtete Herr TB Gödde,
dass inzwischen die Voranfrage positiv beschieden worden sei, ein Bauantrag
jedoch noch folge. Auch führte Herr TB Gödde aus, dass es momentan
keinerlei Anhaltspunkte für weitere Befreiungen gäbe ggf. aber ein neuer
entsprechender Antrag dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss wieder zur
Beratung vorgelegt werde. Außerdem sei das Rechtsgutachten nicht durch die
Stadt Eschweiler, sondern durch eine Anwaltskanzlei des Investors in Auftrag
gegeben worden.
In Beantwortung der
Fragen zur geplanten Kindertagesstätte schilderte Herr TB Gödde, dass
die Planung eines solchen Projekts im Bereich des „Rathaus-Quartiers“ auf
Veranlassung des Jugendamtes zur Deckung der Bedarfslücke in der Innenstadt
erfolgt sei. Zudem soll dieser Standort teilweise als Betriebskindergarten für
Kinder der Verwaltungsmitarbeiter des Rathauses und als zentrale Stelle für
Vertretungsfälle der Tagespflege dienen. Es sei geplant, 20 Kinder in Gruppen
des Typs 1 (2-6 Jährige), 10 Kinder in Gruppen des Typs 2 (0-3 Jährige) und 25
Kinder in Gruppen des Typs 3 (3-6 Jährige) unterzubringen.
Zur Erläuterung,
warum es im Gegensatz zum übrigen Bereich des „Rathaus-Quartiers“ an der für
die Kindertagesstätte vorgesehenen Stelle zu einem Bebauungsplanverfahren
gekommen sei, erklärte Herr TB Gödde, dass der bisherige Bebauungsplan
an dieser Stelle keine überbaubare Fläche vorsehe.
Herr RM Widell berichtete, dass
sich seine Grundeinstellung zum Gesamtprojekt nach erfolgter Akteneinsicht
nicht geändert habe und fragte, warum eine Umweltverträglichkeitsprüfung durch
das Fachamt erfolgt sei, welches den Bauantrag bearbeitet habe. Außerdem war
ihm nicht klar, wie die Bedenken des Landesbetriebs Straßenbau NRW hinsichtlich
der Verkehrsplanung (nördliche und südliche Innenstadt) auszuräumen seien. Das
Verfahren sei seiner Meinung nach in Ordnung, jedoch habe er aufgrund der
offenen Punkte noch Bedenken.
Herr TB Gödde entgegnete, dass eine fachlich fundierte Umweltverträglichkeitsprüfung auch aus Kostengründen durch das Fachamt (A 66) erfolgt sei. Der Bauantrag wird durch das Bauordnungsamt (A 63) bearbeitet. Auch merkte er an, dass Fragestellungen des Landesbetriebs Straßenbau NRW durch den Investor abgearbeitet würden.