Bezogen auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schilderte Herr TB Gödde einleitend, dass die von der Fraktion gewünschte Akteneinsicht inzwischen stattgefunden habe. Im weiteren Verlauf unterstrich Herr TB Gödde, dass es seitens des Städteregionsrats keinerlei Beanstandungen zu dem bisherigen Verfahren gegeben habe. Zum Verfahrensstand berichtete Herr TB Gödde, dass inzwischen die Voranfrage positiv beschieden worden sei, ein Bauantrag jedoch noch folge. Auch führte Herr TB Gödde aus, dass es momentan keinerlei Anhaltspunkte für weitere Befreiungen gäbe ggf. aber ein neuer entsprechender Antrag dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss wieder zur Beratung vorgelegt werde. Außerdem sei das Rechtsgutachten nicht durch die Stadt Eschweiler, sondern durch eine Anwaltskanzlei des Investors in Auftrag gegeben worden.

 

In Beantwortung der Fragen zur geplanten Kindertagesstätte schilderte Herr TB Gödde, dass die Planung eines solchen Projekts im Bereich des „Rathaus-Quartiers“ auf Veranlassung des Jugendamtes zur Deckung der Bedarfslücke in der Innenstadt erfolgt sei. Zudem soll dieser Standort teilweise als Betriebskindergarten für Kinder der Verwaltungsmitarbeiter des Rathauses und als zentrale Stelle für Vertretungsfälle der Tagespflege dienen. Es sei geplant, 20 Kinder in Gruppen des Typs 1 (2-6 Jährige), 10 Kinder in Gruppen des Typs 2 (0-3 Jährige) und 25 Kinder in Gruppen des Typs 3 (3-6 Jährige) unterzubringen.

 

Zur Erläuterung, warum es im Gegensatz zum übrigen Bereich des „Rathaus-Quartiers“ an der für die Kindertagesstätte vorgesehenen Stelle zu einem Bebauungsplanverfahren gekommen sei, erklärte Herr TB Gödde, dass der bisherige Bebauungsplan an dieser Stelle keine überbaubare Fläche vorsehe.

 

Herr RM Widell berichtete, dass sich seine Grundeinstellung zum Gesamtprojekt nach erfolgter Akteneinsicht nicht geändert habe und fragte, warum eine Umweltverträglichkeitsprüfung durch das Fachamt erfolgt sei, welches den Bauantrag bearbeitet habe. Außerdem war ihm nicht klar, wie die Bedenken des Landesbetriebs Straßenbau NRW hinsichtlich der Verkehrsplanung (nördliche und südliche Innenstadt) auszuräumen seien. Das Verfahren sei seiner Meinung nach in Ordnung, jedoch habe er aufgrund der offenen Punkte noch Bedenken.

 

Herr TB Gödde entgegnete, dass eine fachlich fundierte Umweltverträglichkeitsprüfung auch aus Kostengründen durch das Fachamt (A 66) erfolgt sei. Der Bauantrag wird durch das Bauordnungsamt (A 63) bearbeitet. Auch merkte er an, dass Fragestellungen des Landesbetriebs Straßenbau NRW durch den Investor abgearbeitet würden.