Sitzung: 23.05.2019 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 1
Vorlage: 128/19
1. Das
vorgestellte Wärmeversorgungskonzept der EWV GmbH für das Plangebiet des BP 298
- Westlich Vöckelsberg - wird zur Kenntnis genommen.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt,
- dieses Wärmeversorgungskonzept planerisch weiter zu entwickeln, die
technische, wirtschaftliche und vermarktungstechnische Umsetzbarkeit zu prüfen
und
- eine Satzung über den Anschluss- und Benutzungszwang an eine zentrale
Nahwärmeversorgung für das Plangebiet des BP 298 - Westlich Vöckelsberg – zu
erarbeiten.
Auf Antrag des RM Braune wurde der
Beschluss wiefolgt geändert:
1. Das
vorgestellte Wärmeversorgungskonzept der EWV GmbH für das Plangebiet des BP 298
- Westlich Vöckelsberg - wird zur Kenntnis genommen.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt,
- ein solches Wärmeversorgungskonzept planerisch weiter zu entwickeln,
die technische, ökologische, wirtschaftliche und vermarktungstechnische
Umsetzbarkeit zu prüfen und
- eine Satzung über den Anschluss- und Benutzungszwang an eine zentrale
Nahwärmeversorgung für das Plangebiet des BP 298 - Westlich Vöckelsberg – zu
erarbeiten.
Nach der unter Punkt 2.2.
erfolgten Vorstellung des Projekts durch Herrn Ludwig und Herrn
Leyendecker, beide EWV, erfolgten vor der Beschlussfassung Wortmeldungen
zum Nahwärmekonzept.
Herr RM Braune begrüßte die Errichtung eines
zentralen Heizkraftwerks, hielt den Einsatz von Pellets aus ökologischer Sicht
und wegen der Preissteigerungen der letzten Jahre allerdings nicht für eine
gute Lösung. Vielmehr favorisierte er Solarthermie und Photovoltaik, die im
Projekt ebenfalls angedacht werden sollten.
Herr RM Schlenter fragte in Bezug auf die
Unterhaltung der Anlage, wie oft eine Kontrolle nötig sei. Ebenso erkundigte er
sich nach einer Satzung über den Anschluss- und Benutzungszwang, über die
Laufzeit der Anlage sowie über die Größe der Heizzentrale und die Häufigkeit
der Anlieferung von Pellets.
Hierauf antwortete Herr
Leyendecker, dass Vollwartungsverträge abgeschlossen würden, die eine
Fernüberwachung, Bearbeitung von Störmeldungen, eine regelmäßige Kontrolle und
Reinigung sowie Schornsteinfegerleistungen beinhalteten. Die Laufzeit von 10 Jahren
könne um jeweils 5 Jahre verlängert werden. Benötigt würden ca. 80 t Pellets im
Jahr, was ca. 6 – 8 Anlieferungen pro Jahr entspräche. Die Größe der Anlage,
die aus zwei mit Holz verkleideten Überseecontainern bestehe, betrage ca. 8 m x
8 m.
Die Frage des Herrn skB
Leusch, ob die vorhandene Nachbarschaft theoretisch mit versorgt werden
könne, bejahte Herr Ludwig.
Auf die Nachfrage der Frau
RM Leonhardt nach der Lautstärke der Anlage entgegnete Herr Leyendecker,
dass aufgrund der Luftgeräusche der Einbau eines Abgasschalldämpfers geplant
sei. Auf ihre Frage nach der Möglichkeit eines Umbaus des Heizkraftwerks mit
einer anderen Wärmeversorgung merkte Herr Leyendecker an, dass aus
technologischer Sicht aufgrund des bestehenden Netzes diese Möglichkeit grundsätzlich
bestände.
Herr RM Braune regte einen
Beschlussvorschlag, der die Art des Energieträgers offen lasse, an.
Herr TB Gödde hob hervor, dass ein
derartiger Beschluss die frühzeitige Prüfung von Alternativen möglich mache.
Herr RM Schlenter signalisierte die Zustimmung
seiner Fraktion und erkundigte sich nach der Möglichkeit des Anschlusses an die
Fernwärme im Kraftwerk Weisweiler.
Hierzu führte Herr
Leyendecker aus, dass sich der Anschluss aufgrund der aufwändigen und
teuren Autobahnunterquerung derzeit nicht lohne.
Herr RM Widell unterstrich, dass er den
Einsatz von Pellets nicht befürworte und die Umstellung auf eine andere Heizart
fraglich sei. Deshalb solle der Prüfauftrag auch die Solartechnik enthalten.
Die Herren Leyendecker und
Ludwig befürworteten die neue Herangehensweise.
Herr RM Spieß machte deutlich, dass der
Anschluss- und Benutzungszwang erhalten bleiben müsse. Fraglich sei zwar die
Rentabilität der Anlage, jedoch begrüße seine Fraktion grundsätzlich die Pläne.
Herr RM Widell schloss den Anschluss- und
Benutzungszwang nicht generell aus, dieser könne jedoch nicht mit Solaranlagen auf dem eigenen Dach
verbunden werden.
Hierzu merkte Herr Ludwig
an, dass der Anschluss- und Benutzungszwang nicht Photovoltaikanlagen betreffen
werde.
Abschließend
unterbreitete Herr RM Braune eine Änderung zum folgenden
Beschlussvorschlag:
Diesem geänderten Beschlussentwurf stimmten die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses mit 18 JA-Stimmen bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu.