Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 1

1. Das vorgestellte Wärmeversorgungskonzept der EWV GmbH für das Plangebiet des BP 298 - Westlich Vöckelsberg - wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt,
- dieses Wärmeversorgungskonzept planerisch weiter zu entwickeln, die technische, wirtschaftliche und vermarktungstechnische Umsetzbarkeit zu prüfen und
- eine Satzung über den Anschluss- und Benutzungszwang an eine zentrale Nahwärmeversorgung für das Plangebiet des BP 298 - Westlich Vöckelsberg – zu erarbeiten.

 

 

Auf Antrag des RM Braune wurde der Beschluss wiefolgt geändert:

 

1. Das vorgestellte Wärmeversorgungskonzept der EWV GmbH für das Plangebiet des BP 298 - Westlich Vöckelsberg - wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt,
- ein solches Wärmeversorgungskonzept planerisch weiter zu entwickeln, die technische, ökologische, wirtschaftliche und vermarktungstechnische Umsetzbarkeit zu prüfen und
- eine Satzung über den Anschluss- und Benutzungszwang an eine zentrale Nahwärmeversorgung für das Plangebiet des BP 298 - Westlich Vöckelsberg – zu erarbeiten.

 

 


Nach der unter Punkt 2.2. erfolgten Vorstellung des Projekts durch Herrn Ludwig und Herrn Leyendecker, beide EWV, erfolgten vor der Beschlussfassung Wortmeldungen zum Nahwärmekonzept.

 

Herr RM Braune begrüßte die Errichtung eines zentralen Heizkraftwerks, hielt den Einsatz von Pellets aus ökologischer Sicht und wegen der Preissteigerungen der letzten Jahre allerdings nicht für eine gute Lösung. Vielmehr favorisierte er Solarthermie und Photovoltaik, die im Projekt ebenfalls angedacht werden sollten.

 

Herr RM Schlenter fragte in Bezug auf die Unterhaltung der Anlage, wie oft eine Kontrolle nötig sei. Ebenso erkundigte er sich nach einer Satzung über den Anschluss- und Benutzungszwang, über die Laufzeit der Anlage sowie über die Größe der Heizzentrale und die Häufigkeit der Anlieferung von Pellets.

 

Hierauf antwortete Herr Leyendecker, dass Vollwartungsverträge abgeschlossen würden, die eine Fernüberwachung, Bearbeitung von Störmeldungen, eine regelmäßige Kontrolle und Reinigung sowie Schornsteinfegerleistungen beinhalteten. Die Laufzeit von 10 Jahren könne um jeweils 5 Jahre verlängert werden. Benötigt würden ca. 80 t Pellets im Jahr, was ca. 6 – 8 Anlieferungen pro Jahr entspräche. Die Größe der Anlage, die aus zwei mit Holz verkleideten Überseecontainern bestehe, betrage ca. 8 m x 8 m.

 

Die Frage des Herrn skB Leusch, ob die vorhandene Nachbarschaft theoretisch mit versorgt werden könne, bejahte Herr Ludwig.

 

Auf die Nachfrage der Frau RM Leonhardt nach der Lautstärke der Anlage entgegnete Herr Leyendecker, dass aufgrund der Luftgeräusche der Einbau eines Abgasschalldämpfers geplant sei. Auf ihre Frage nach der Möglichkeit eines Umbaus des Heizkraftwerks mit einer anderen Wärmeversorgung merkte Herr Leyendecker an, dass aus technologischer Sicht aufgrund des bestehenden Netzes diese Möglichkeit grundsätzlich bestände.

 

Herr RM Braune regte einen Beschlussvorschlag, der die Art des Energieträgers offen lasse, an.

 

Herr TB Gödde hob hervor, dass ein derartiger Beschluss die frühzeitige Prüfung von Alternativen möglich mache.

 

Herr RM Schlenter signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion und erkundigte sich nach der Möglichkeit des Anschlusses an die Fernwärme im Kraftwerk Weisweiler.

 

Hierzu führte Herr Leyendecker aus, dass sich der Anschluss aufgrund der aufwändigen und teuren Autobahnunterquerung derzeit nicht lohne.

 

Herr RM Widell unterstrich, dass er den Einsatz von Pellets nicht befürworte und die Umstellung auf eine andere Heizart fraglich sei. Deshalb solle der Prüfauftrag auch die Solartechnik enthalten.

 

Die Herren Leyendecker und Ludwig befürworteten die neue Herangehensweise.

 

Herr RM Spieß machte deutlich, dass der Anschluss- und Benutzungszwang erhalten bleiben müsse. Fraglich sei zwar die Rentabilität der Anlage, jedoch begrüße seine Fraktion grundsätzlich die Pläne.

 

Herr RM Widell schloss den Anschluss- und Benutzungszwang nicht generell aus, dieser könne jedoch nicht  mit Solaranlagen auf dem eigenen Dach verbunden werden.

 

Hierzu merkte Herr Ludwig an, dass der Anschluss- und Benutzungszwang nicht Photovoltaikanlagen betreffen werde.

 

Abschließend unterbreitete Herr RM Braune eine Änderung zum folgenden Beschlussvorschlag:

 


Diesem geänderten Beschlussentwurf stimmten die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses mit 18 JA-Stimmen bei 1 Enthaltung (Bündnis 90/Die Grünen) zu.