Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Behindertenbeirat begrüßte die Herstellung der barrierefreien Zuwegung einvernehmlich und sprach die Empfehlung aus, die Durchführung der Baumaßnahme zu beschließen und im nächsten Jahr umzusetzen.

 


Im Rahmen der insgesamt durch den Beirat befürwortend geführten Diskussion zum Bauvorhaben bat SkB Steins um die Beantwortung folgender Fragen:

a)         Ist bei der vorgesehenen Maßnahme der Denkmalschutz zu beachten, da die Mauer bereits recht alt ist?

b)         Ist geplant, dass der neue Weg mit Straßenlaternen ausgestattet wird?

c)         An welcher Stelle ist der Durchbruch geplant?

 

Die Verwaltung führte hierzu aus, dass - nicht zuletzt wegen der positiven Signale der Kath. Kirchengemeinde St. Severin zur Kostenbeteiligung sowie zum Winterdienst – mit der Verwaltungsvorlage eine sehr frühzeitige Beteiligung der Fachgremien (Behindertenbeirat sowie Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss) erfolge und es sich insoweit um einen Grundsatzbeschluss handele, den langgehegten Wunsch "Barrierefreier Zugang zur Kath. Kirche und zum Friedhof in Weisweiler" nunmehr im kommenden Jahr 2020 umzusetzen.

 

Nach der entsprechenden Gremienentscheidung setze dann die konkrete bauliche Planung des Vorhabens einschließlich Kostenermittlung ein, die Vereinbarung mit der Katholischen Kirchengemeinde zur Kostenbeteiligung und Verkehrssicherungspflicht werde formuliert und die Finanzierung des Projektes im Haushaltsjahr 2020 geklärt. Im Rahmen dieser Planung würden dann auch so konkrete Details wie Lage des Mauerdurchbruchs einschl. (nochmaliger) Prüfung einer denkmalrechtlichen Relevanz, Länge der Rampe, Beleuchtung etc., ausgearbeitet. Insgesamt werde die Ausführungsplanung pp. dann u.a. dem Behindertenbeirat nochmals vorgestellt.