Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der als Anlage der Verwaltungsvorlage 101/19 beigefügte Jahresbericht der Volkshochschule wurde zur Kenntnis genommen.

 

Ratsmitglied Schmitz fragte, warum sich die Dozentenhonorare fast mehr als verdoppelt hätten in den letzten vier bis fünf Jahren.

 

Frau Hannemann erläuterte, dass die Volkshochschule das Dozentenhonorar entsprechend der Honorarordnung zahle. Die dort aufgeführten Honorare sind im Vergleich zu anderen Volkshochschulen im Umkreis geringer. Die Honorarordnung schreibe ein Mindesthonorar vor. Drittmittelgeber wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schreibe ein Mindesthonorar von 35,00 € pro Unterrichtsstunde vor. Außerdem seien manche Angebote auch nur möglich, wenn das Dozentenhonorar angemessen sei, weil sonst kein Dozent gefunden werden kann. Der Fachkräftemangel bestimmt die Höhe des Honorares.

 

Ratsmitglied Widell fragte nach, in welchem Verhältnis die Teilnehmerentgelte zu den Erstattungen der BAMF stehen und wie lange man mit den BAMF-Erträgen planen könne.

 

Frau Hannemann erklärte, dass der Deutsche Volkshochschulverband (DVV) dafür gesorgt habe, dass die Kosten durch die Erstattungen des BAMF gedeckt werden. Zudem könne man mit den BAMF-Erträgen ein bis zwei Semester planen.

 

Ratsmitglied Göbbels fragte nach, warum die Anzahl der jungen Teilnehmer gesunken sei.

 

Frau Hannemann erläuterte, dass viele Teilnehmer auch keine Altersangabe machen.