Anfrage der CDU-Fraktion zum Thema Sachstand RathausQuartier

 

Die Ausführungen von Bgm. Bertram sind als Anlage zur Niederschrift beigefügt.

 

 

Frauentag 2019

 

Bürgermeister Bertram erläuterte auf eine zuvor schriftlich gestellte Anfrage der UWG-Fraktion, dass der Frauentag 2019 in Eschweiler aus personellen Gründen nicht stattfinden konnte.

 

 

Steuerliche Erfassung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) bei der Stadt Eschweiler

 

Beigeordneter Kaever erklärte, dass im Zuge des Bekanntwerdens und der Veröffentlichung der Steuerproblematiken bei der StädteRegion Aachen bezüglich der steuerlichen Nichterfassung von Betrieben gewerblicher Art (BgA), die zur Selbstanzeige der StädteRegion Aachen gegenüber dem Finanzamt geführt haben, die Stadt Eschweiler umgehend eine Überprüfung aller wesentlichen in Betracht kommenden, ähnlich gelagerten Sachverhalte vorgenommen habe. Im Rahmen dieser Überprüfung habe es bereits am 14.03.2019 eine intensive Erörterung zu steuerbaren Leistungen der Stadt Eschweiler und ihre Erfassung als BgA zwischen der Leitung der Finanzbuchhaltung, dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes sowie dem beauftragten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und dem Stadtkämmerer gegeben. Ergebnis dieses Gespräches sei die übereinstimmende Auffassung gewesen, dass die von der StädteRegion Aachen bekannten fraglichen Sachverhalte entweder bei der Stadt Eschweiler nicht vorliegen, nicht die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art erfüllen oder bereits steuerlich als Betrieb gewerblicher Art bei der Stadt Eschweiler erfasst sind. Danach würden bei der Stadt Eschweiler steuerlich bereits insbesondere die Betriebe gewerblicher Art „BgA Beteiligung an der Strukturförderungsgesellschaft Eschweiler mbH & Co. KG“, „BgA Bäder“, „BgA Festhallen“, „BgA Kulturzentrum Talbahnhof“, „BgA Energiekostenbeteiligung“, „BgA Leistungen im Dualen System“ und „BgA Heizzentrale“ (bis 2016) geführt. Darüber hinaus seien die Jagdpacht und die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit der Stadt steuerlich erfasst seien. Die seit Ende des Jahres 2018 bei der Stadt laufende, turnusmäßige Betriebsprüfung des Finanzamtes für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Aachen für die Jahre 2014 bis 2016 habe aus dem bisherigen Prüfungsverlauf keine Erkenntnisse zu zusätzlichen steuerbaren gewerblichen Leistungen erbracht. Die Identifikation und Überprüfung relevanter Sachverhalte bei der Leistungserbringung der Stadt Eschweiler hinsichtlich ihrer Relevanz für die Umsatz- und Körperschaftsbesteuerung und ihre Erfassung als Betriebe gewerblicher Art sei ein seit langem begonnener und kontinuierlich fortgeführter Prozess. Er münde derzeit in der generellen Aufnahme aller umsatzsteuerlich relevanten Sachverhalte bei der Stadt Eschweiler im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderung an den neuen § 2 b Umsatzsteuergesetz, der ab dem 01.01.2021 zwingend anzuwenden sei.

 

 

Klageverfahren der Stadt Eschweiler gegen die Erhebung der Städteregionsumlage 2017

 

Beigeordneter Kaever führte aus, dass der aktuelle Sachstand zum Klageverfahren gegen die Erhebung der Städteregionsumlage 2017 am 12.03.2019 nachgefragt worden sei. Seitens des Verwaltungsgerichts Aachen könne noch kein konkreter Termin in Aussicht gestellt werden.

Auf Nachfrage von RM Kämmerling erläuterten Bgm. Bertram und Beigeordneter Kaever, dass der Städteregionsrat Dr. Grüttemeier am 08.03.2019 im Rahmen der Bürgermeisterrunde die städteregionsangehörigen Kommunen über diese Thematik informiert habe.

 

 

 

 

Bgm. Bertram unterbrach die Sitzung für eine Pause von 18.53 Uhr bis 19.03 Uhr.