1. Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage) abgewogen.

 

  1. Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

  1. Der Bebauungsplan 105 – Südlich Rodelberg – (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 3 zur Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung hierzu.

 

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: