Sitzung: 27.03.2019 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 50
Vorlage: 030/19
- Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage) abgewogen.
- Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
- Der Bebauungsplan 105 –
Südlich Rodelberg – (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 Abs.
1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 3 zur
Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung hierzu.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: